Bedürftige Familien erhalten Zuschuss für Ferienfreizeiten

Für Ferienfreizeiten ihrer Kinder erhalten Eltern unter Umständen einen Zuschuss vom Landkreis.

Wann dieser gewährt wird, hat der Jugendhilfeausschuss nun festgelegt. Die Förderung können Eltern ab 2021 beim Kreisjugendamt beantragen.
Bezuschusst werden Kinder- und Jugenderholungen freier Träger der Jugendhilfe, öffentlicher Träger, von Wohlfahrtsverbänden und vom Kreisjugendring.

Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, deren Eltern Wohngeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen oder Leistungen nach dem SGB II beziehen oder Geringverdiener sind. Pro Kind wird die Teilnahme an einer Ferienfreizeit im Jahr gefördert. Diese muss mindestens fünf Tage dauern.

Außerdem werden eventuelle Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket berücksichtigt. Für eine einwöchige Maßnahme gibt es bis zu 80 Euro Zuschuss, für zwei Wochen bis zu 160 Euro und für drei Wochen bis zu 240 Euro.

Wie Jugendamtsleiterin Christine Keller erläuterte, gab es schon bisher einen Zuschuss für Ferienfreizeiten. Die Richtlinien seien allerdings aus dem Jahr 1996 und damit veraltet gewesen. Außerdem sei der Zuschuss wenig bekannt gewesen und nur selten in Anspruch genommen worden. Deswegen habe man die Modalitäten nun aktualisiert.

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